Liebe Winzerinnen, liebe Winzer, liebe Interessierte

Ein bisschen Nervosität in Sachen KEF macht sich breit und ist überall spürbar. Das wird auch sichtbar, wenn man entlang von Rebbergen fährt und die weissbeschichteten Trauben sehen kann.

Ein untrügliches Zeichen, dass Kaolin/Surround wieder erhältlich ist. Seit Montag übrigens.

Der Winzer muss sich aber auch auseinandersetzen mit anderen Strömungen. Kalk sei ein Dünger und sei erlaubt – steht in einem Inserat in der Zeitschrift für Obst- und Rebbau heute schon zum 2. Mal.

Unter uns gesagt: Es gibt noch andere Spritzmittel, die als Dünger gelten und auch als Spritzmittel keine Zulassung haben.

Also bitte zur Kenntnis nehmen, dass Kalk immer noch verboten ist. Ausnahme die Spezialbewilligung der Kantone.

Es kann davon ausgegangen werden, dass Kontrollbehörden auch Traubenmuster holen können, was bereist gemacht wurde.

Also, ich wäre vorsichtig, sehr vorsichtig sogar.

Zum Thema Kirchgang: Das hat wohl nicht ganz gereicht. Die KEF entwickelt sich prächtig trotz grosser Wärme. Die Erfahrungen von 2015 wiederholen sich leider nicht. Spezialisten anderer Kantone haben mich da korrigiert. Wie recht sie haben.

Also läuft gerade etwas ab im Rebberg, das nicht vergleichbar ist mit dem letzten Jahr. Und das ist die Luftfeuchtigkeit, die uns ja täglich aufhaut und uns knibel macht …. Die KEF beobachtet die schwitzenden Winzer und entscheidet dann alezhopp ……

Etwas seriöser nun:

Res Wirth Zentralstelle für Rebbau, Strickhof Wülflingen hat uns ein 2. KEF – Mail zugesandt. Das ist hochaktuell für die Situation im Kanton Zürich.

Ich bedanke mich bei Res für das Verfassen des Berichtes

Klaus Schilling

KEF-Mail Nr. 2 / 2016       8.9.2016

Werte Rebleute, Winzerinnen und Winzer

Die Lage – das Wichtigste in Kürze:

·        Die Fangzahlen (KW 36) in den Becherfallen sind stark angestiegen – die Aktivität der Kirschessigfliege (KEF) hat offenbar zugenommen.

Die Becherfallen hängen allesamt in Blauburgunder, an den selben Standorten wie die letzten beiden Jahre

·        Beim Monitoring haben wir keine Eiablagen festgestellt (KW 36). Dieses Mal wurden 15 Muster beprobt

(total 750 Einzelbeeren. Acolon, Cabernet Dorsa, Dunkelfelder, Regent, Zweigelt, Garanoir, Cabernet, von einigen Sorten waren auch mit Surround behandelte Trauben dabei)

·        Ausserhalb unseres Monitorings wurde von Eiablagen berichtet (Tafeltrauben/Rondo, Dunkelfelder und Cabernet dorsa).

In GR wurde Eiablage auf BB nachgewiesen („sehr frühe Lage, dünnhäutiger Klon, vollständig umgefärbt“).

·        Wir haben auch beschädigte (nach dem Regen aufgeplatzt, Vogelfrass, Wespen, Dachs, Krankheitsschäden, Sauerwurm u.a.)

 und z.T. bereits nach Essig riechende Beeren  untersucht. Die gefundenen Maden sind mit hoher Wahrscheinlichkeit keine KEF-Larven, sondern Larven der gewöhnlichen Essigfliege.

Kirschessigfliegen legen Eier ausschliesslich in gesunde Beeren ab –die Kontrolle auf Eiablagen muss daher auf gesunden Beeren erfolgen

·        Meldungen aus dem benachbarten Deutschland weisen auf vereinzelte Eiablagen hin;

ein grossflächiger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird “als nicht nötig” erachtet.

Grundlagen/Unterlagen zur KEF 2016

Die folgenden Unterlagen sind für dieses Jahr von allgemeiner Bedeutung:

·        Allgemeinverfügung des BLW (neue Version vom 24. August 2016).

·        Fachinformation Herbst 2016 / Weinbau

(Rebbaukommissariat ZH, wurde verschickt am 16. August 2016

·        Agroscope Merkblatt Nr. 41 / 2016 : Drosophila suzukii im Rebbau. Empfehlungen 2016

Das Merkblatt haben Sie bereits im Frühjahr erhalten.

Wir bitten um Beachtung, namentlich auch die Hinweise auf die unabdingbaren vorbeugenden Massnahmen:

– Angepasstes Auslauben der Traubenzone (…die KEF sucht eher Schatten und Feuchtigkeit …)

– Ertragsregulierung vor Farbumschlag ( jetzt eher noch Qualitätsreduktion –die Trauben/Traubenteile

  gehören unter die Rebstöcke, nicht in die Gasse)

– Ab Farbumschlag Begrünung kurz halten (…wenn noch nicht erfolgt –jetzt durchführen)

– Traubenverletzungen vermeiden (…Vogelschutz, Massnahmen gegen Wespen …)

– Keinen Trester in der Nähe von noch nicht geernteten Parzellen ausbringen

Die genannten drei Dokumente sind zu finden unter

www.strickhof.ch <http://www.strickhof.ch> > Fachwissen > Rebbaukommissariat > Kirschessigfliege)

Zusätzlich hat das BLW am 25. August 2016 eine Mitteilung verschickt und die Vorgaben für den Einsatz von Audienz angepasst;

neu wäre ggfs. Audienz 3x zugelassen, die Aufwandmenge wurde gesenkt (Details in der erwähnten Allgemeinverfügung).

Aufgrund der Ergebnisse des aktuellen Monitorings dürfte zur Zeit noch kein akuter Bekämpfungsbedarf bestehen.

Entscheidend jedoch ist das Resultat der Ei-Ablage-Kontrolle auf der einzelnen Rebfläche.

Pflanzenschutzmittel?

Sollten die vorbeugenden Massnahmen nicht ausreichen, könnten die gegen die KEF im Weinbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden

bei “nachweislichem Auftreten von Eiablagen in Traubenbeeren ab Stadium BBCH83” (Vorgaben Surround abweichend > siehe unten).  

Die Nachweis-Methode dazu ist beschrieben im erwähnten Merkblatt Nr. 41. Beachten Sie, dass die zu untersuchenden Traubenbeeren mit der Traubenschere abgeschnitten werden!

Nur so bleibt der Bereich um den Beerenstiel intakt – hier legt die KEF bevorzugt ihre Eier ab. Und: vermeiden Sie bei der Probenahme eine Beschädigung an den Trauben!

Zahlreiche Flächen mit frühen Sorten sind bereits mit Surround behandelt worden – Surround wird präventiv eingesetzt

und soll die KEF von der Ei-Ablage in intakte Beeren abhalten. Man achte daher auf eine vollständige Bedeckung der Beeren.

Surround ist zugelassen ab Stadium BBHV 83, der Nachweis der Eiablage ist nicht nötig.

Wenn Surround in die KEF-Strategie bei frühen gefährdeten Sorten eingeplant sein sollte, aber bis jetzt noch nicht eingesetzt worden ist, müsste der Einsatz jetzt erfolgen.

Auch bei bereits vollständig umgefärbtem Blauburgunder (frühe Lagen) wäre ein Einsatz jetzt zu prüfen.

Surround ist ausschliesslich auf die Traubenzone zu applizieren –Surround auf der Laubwand mindert die Assimilation in den Blättern.

Zu Sorround und Wein schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft:

„Wein-Ausbauversuche haben gezeigt, dass dieses Gesteinsmehl die Weinqualität nicht beeinflusst.“

Wenn Sie gesicherte Eiablagen festgestellt haben sollten (gesunde Beeren/Atemschläuche entdeckt), wäre auch die Voraussetzung erfüllt

 für den Einsatz der übrigen zugelassenen Pflanzenschutzmittel – die Entscheidung, ob und wann behandelt würde, liegt beim Bewirtschafter selbst.

Bitte überwachen Sie Ihre Rebanlagen sorgfältig und regelmässig.

Und werfen Sie auch einen Blick in den Blauburgunder,

wenn dieser bereits weit fortgeschritten sein sollte in der Reife/im Farbumschlag.

Mit freundlichen Grüssen  

A. Wirth

_____________________________________

Strickhof

Andreas Wirth

Rebbaukommissariat

Riedhofstrasse 62

CH-8408 Winterthur

Tel +41 58 105 91 20

Fax +41 58 105 91 21

andreas.wirth@strickhof.ch <mailto:andreas.wirth@strickhof.ch>

andreas.wirth@bd.zh.ch <mailto:andreas.wirth@bd.zh.ch>

www.strickhof.ch <http://www.strickhof.ch/>

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